Ihr Schuldner wird durch die c.r.i.s. France sarl in französischer Sprache angeschrieben. Es ist unser Ziel die Forderung, aufgrund der hohen gerichtlichen Kosten, außergerichtlich zu realisieren. Begleitend wird ein intensives Telefoninkasso durchgeführt, mit dem Zweck, Zahlungen, Teilzahlungen, Schecküberlassung und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen. Telefonnummernermittlung und Anschriftenermittlung komplettieren unseren Inkassoservice.
Die außergerichtlichen Maßnahmen enden mit einer Anwaltsmahnung durch eine französische Anwaltskanzlei.
Im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision aus den realisierten Gläubigergeldern, zzgl. eventuell realisierter Zinsansprüche und Mahnauslagen. Unser Team kennt die häufig auftretenden, interkulturellen Spezifika und kann gezielt auf die Bedürfnisse unserer deutschen Kunden eingehen.
Die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Unsere Sachbearbeiter informieren Sie zeitnah über die zu erwartenden Kosten dieses Verfahrens.
Im gerichtlichen Mahnverfahren ist nachzuweisen, dass die Forderungsunterlagen der Gegenseite ordnungsgemäß zugegangen sind. Die Zustellung der Unterlagen mittels Einschreibens ist zwingend notwendig.
Vor der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens müssen uns alle relevanten Unterlagen übermittelt werden. Nach Erhalt des erlassenen Mahnbescheids wird eine geeignete Vollstreckungshandlung durchgeführt.
Über die evtl. zu erwartenden Kosten informieren wir Sie gerne persönlich!
Bitte beachten Sie, dass die Kosten nur teilweise der Gegenseite auferlegt werden. Sofern der Schuldner die Forderung bestreitet und zur Durchsetzung eine anwaltliche Vertretung notwendig wird, vermitteln wir dem Auftraggeber eine qualifizierte Anwaltskanzlei in Frankreich. Das Prozessrisiko trägt der Auftraggeber. Nach französischer Rechtsprechung sind die Kosten auch bei einer positiven Entscheidung nur bedingt durch den Schuldner zu übernehmen.
Im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision aus den realisierten Gläubigergeldern, zzgl. eventuell realisierter Zinsansprüche und Mahnauslagen.
Sollte das gerichtliche Mahnverfahren auch nach einem Vollstreckungsversuch erfolglos geblieben sein, kann die Weiterbearbeitung noch im Rahmen unseres Überwachungsverfahrens und somit auf unser Kostenrisiko, fortgesetzt werden.
Die bis dahin entstandenen Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Als bilingualer Inkassodienstleister bieten wir unseren Kunden eine kostengünstige und zielgerichtete Lösung zur Bearbeitung französischer Forderungen.
Titulierte Forderungen können im Überwachungsverfahren weiterbearbeitet werden. Sämtliche weitere anfallenden Kosten und Fremdkosten werden von c.r.i.s. France übernommen.
Im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision aus den realisierten Gläubigergeldern, zzgl. eventuell realisierter Zinsansprüche und Mahnauslagen.